Sie grenzt im Süden an die bayerische Landeshauptstadt München, im Norden an die Gemeinde Eching im Landkreis Freising, im Westen an die Gemeinde Oberschleißheim und im Osten entlang der Isar an die Gemeinde Ismaning (beide Landkreis München)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
17.300 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85748
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Garching bei München – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die CSU-Fraktion in Garching bei München hat ihre Bereitschaft zum Erhalt des maroden Südflügels des Römerhofs unterstrichen. Ein Nutzungskonzept und eine intensive Prüfung der notwendigen Mittel sind geplant, um dieses Projekt umzusetzen.
Zudem hat die Gemeinde Garching a.d.Alz einen Bebauungsplan B24 für ein Sondergebiet Solarpark aufgestellt, der die Förderung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet unterstützt und eine Fläche von 14.755 m2 umfasst, einschließlich eines Sondergebiets für erneuerbare Energien und Ausgleichsflächen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.