Sie grenzt im Süden an die bayerische Landeshauptstadt München, im Norden an die Gemeinde Eching im Landkreis Freising, im Westen an die Gemeinde Oberschleißheim und im Osten entlang der Isar an die Gemeinde Ismaning (beide Landkreis München)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
17.300 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85748
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Garching bei München – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die CSU-Fraktion in Garching bei München hat ihre Bereitschaft zum Erhalt des maroden Südflügels des Römerhofs unterstrichen. Ein Nutzungskonzept und eine intensive Prüfung der notwendigen Mittel sind geplant, um dieses Projekt umzusetzen.
Zudem hat die Gemeinde Garching a.d.Alz einen Bebauungsplan B24 für ein Sondergebiet Solarpark aufgestellt, der die Förderung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet unterstützt und eine Fläche von 14.755 m2 umfasst, einschließlich eines Sondergebiets für erneuerbare Energien und Ausgleichsflächen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.